Quote or Unquote?
Vor einigen Tagen besuchte uns zu unserer regulären Sitzung der Jusos im Kreis Paderborn eine ausländische Studentin von der Juso-Hochschulgruppe Paderborn. Wie es der Zufall so wollte, standen vor unserer eigentlichen Sitzung die Wahlen der Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz und dem Landessausschuss an. Also, im Prinzip mussten Vertreter oder eben Vertreterinnen für eine höhere Ebene gewählt werden. Nach dem ich ihr den anstehenden Vorgang ein wenig erklärt habe, begannen Diskussionen über die Aufstellung einer Liste mit Vertretern oder Vertreterinnen und über deren Quotierung, die zwar laut Statuten bei dieser Wahl nicht zwingend erforderlichen ist, aber dem feministischen Anspruch der Jusos gerecht werden sollte.
Unser Gast hörte zu, notierte alles akribisch und lauschte sonst gespannt. Einen besonderen Vermerk in den Aufzeichnungen muss wohl dabei der Begriff „Frauenquote“, oder kurz „Quote“ erhalten haben.
Denn als der Wahlgang begann schüttelte sie den Kopf und flüsterte mir zu: „Frauenquote, das mag ich nicht so, ich finde das nicht gut.“ Selbst einen Tag später schien es sie so sehr aufgebracht zu haben, dass sie mich über den Instant-Messenger kontaktierte und eine Erklärung verlangte, warum die Jusos und die SPD an einer so sehr undemokratische Regelung festhielten, dadurch viele Frauen abschreckten und sie Frauen nur aufgrund ihrer Körperteile zu Verantwortung zwängten.
Ich muss gestehen, dass ich ungewöhnlich, aber dennoch angenehm überrascht war einer solchen Kritik ausgesetzt worden zu sein. Nun, zum einen gehört zu meiner eigenen, vielleicht beschämenden Wahrheit dazu, dass ich mir nie sonderlich viele Gedanken zum Feminismus bei den Jusos, in der Partei, zu Gleichstellung und Frauenrechten gemacht habe. Meine bisher einzige Verbindung bestand darin, dass auch ich kein Freund einer „harten“ Quote bin und die sonst lautstarke Forderung der Feministinnen bei der Entscheidung zum Parteibeitritt toleriert habe. Das ist im Grunde alles, was mich persönlich mit der Quote verband. Zum anderen, stammte meine tradierte Unempfindlichkeit oder Sorglosigkeit darüber aus der Tatsache, in einem Umfeld erzogen und aufgewachsen zu sein, in dem es absolut selbstverständlich war, wo Frauen (weitestgehend) selbst bestimmt lebten, Beruf und Familie vereinbarten sowie fachlich den gleichen Respekt am Arbeitsplatz genossen.
Nun, ich versuchte meiner ehemaligen Kommilitonin zu erklären, warum wir eine Quotenregelung in den Statuten eingeführt haben und warum wir auch versuchten sie im „Alltag“ zu implementieren.
Zu aller erst gibt es den Artikel 3 Abs. 2 GG, welcher den deutschen Staat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen sowie zur Wirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet. Nun, natürlich sind weder die Jusos noch die SPD der deutsche Staat oder ein ordentlicher Teil von ihm (zum Glück!). Jedoch sind beides politische Organisationen, die dem Parteiengesetz unterliegen. Als Partei sind sie somit ein Teil des politischen Systems der Bundesrepublik und wiederum quasi ein Teil des Staates, der sowohl in die Institutionen als auch die Gesellschaft hinein wirkt. Parteien sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen Herrschenden und Beherrschten. Und, da nun die SPD mit den Jusos zusammen den Anspruch einer politischen Führung erhebt (wie übrigens jede andere demokratische Partei auch) und sich natürlich implizit auch der Erfüllung des Grundgesetzes verpflichtet fühlt, ist es ja für sie obligatorisch dem Anspruch des Grundgesetzes auf Gleichstellung selbst zu genügen. Die SPD hat mit den Jusos zusammen als Form der Erfüllung dieses Anspruchs z. B. eben die „harte“ Quote gewählt. Das ist die so genannte Implementierung. Andere Parteien wählen möglicherweise andere Formen der Implementierung.
Allerdings, kann das GG nicht und ist auch nicht der einzige Grund für die Quote, denn schließlich definiert eine politische Partei ihr Selbstverständnis nicht nur aus dem Gesetz heraus, sondern aus dem Willen ihrer Mitglieder. In der Quote liegt das Ansinnen der SPD zur Umerziehung der Gesellschaft zur Gleichberechtigung auf allen Ebenen und unabhängig vom Alter begründet. Insbesondere Feministinnen haben erkannt, dass die Fassung guter Vorsätze, gekleidet in schöne Worte, auf dem Papier wenig Wirkung auf eine Gesellschaft mit damals in der Breite tradierten Geschlechter abhängigen Rollenverständnissen hatte.
Die Quote dient sowohl der Umerziehung der Männer als auch Frauen. Insbesondere zeigt sie ihre erzieherische Wirkung dann, wenn ein Geschlecht ein Übergewicht in einem Bereich aufweist. Besteht ein Mangel eines Geschlechts in einem Bereich, so muss sich das überrepräsentierte Geschlecht auch mit dem eigenen Auftreten oder Verhalten befassen, welches möglicherweise das unterrepräsentierte Geschlecht abschreckt oder verhindert.
Die Befürworter der Quote sowie auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes sähen am liebsten die Gesellschaft mit einem Streich oder mit dem Kippen eines Schalters, von heute auf morgen, in eine tolerante und vorurteilsfreie Gesellschaft überführt. Da dies aber bekanntlich nicht möglich ist, sondern ein langwieriger Prozess, bedient man sich verschiedener Mittel um dahin zu kommen. Die Quote ist ein solches Mittel unter vielen. Andere Parteien oder Organisationen mögen andere Mittel und Wege zur Gleichstellung finden.
Unser Gast führte jedoch den berechtigten Einwand an, dass dieses Mittel (die Quote) undemokratisch sei und Frauen Verantwortung aufzwinge.
Ja, dies ist richtig, insbesondere im Falle der „harten“ Quote, da durchaus generell die Gefahr bei dieser Regelung besteht, dass das unterrepräsentierte Geschlecht als „Quotenfüller“ zur Übernahme von Verpflichtungen gedrängt werden könnte. Wird jemand wegen seines Geschlechts zu einer Verpflichtung gedrängt, so verletzt dies sein oder ihr demokratisches Recht auf Selbstbestimmung. Denn, das Recht auf Selbstbestimmung umfasst nicht nur aktive, sondern auch passive Handlungen, also z.B. die Unterlassung.
Allein auf Grund dieses Umstands, halte auch ich die „harte“ Quote mit dem freiheitlich demokratischen Selbstverständnis nicht vereinbar. Insofern, hatte unser Gast recht.
Unser Gast führte weiterhin aus; wenn man schon eine Regelung für Frauen einführt, könne man doch gleich eine Regelung für jede andere mögliche Form der Diskriminierung einführen.
Nun, dies gab mir zu denken, bis ich tags darauf eine entscheidende Erkenntnis hatte (andere sind bestimmt vor mir zu ihr gelangt): „Frauen sind keine Minderheit.“ Frauen und Männer sind annähernd zu gleichen Teilen integrale Bestandteile einer jeden Gesellschaft, unabhängig von Kultur, Religion oder geographischer Lage. So einfach und trivial diese Erkenntnis auch sein mag, so richtig und wichtig ist sie. Sie rückt nämlich alles in den richtigen Blickwinkel bzw. Kontext. Sie lotet die Verhältnisse, Abgrenzungen und Abstände zu den Begriffen Männer, Frauen, Minderheiten und Diskriminierung neu aus und gibt frei, wie unser allgemeines Denken bisher falsch behaftet war.
Die Quote ist also nicht der Ausdruck oder ein Mittel zur Verhinderung von Diskriminierung gegenüber einer benachteiligten Minderheit, sondern stellt nur sicher, dass Entscheidungen, die alle Menschen betreffen, d. h. beide Geschlechter betreffen, gleichberechtigt in Einheit und nach Bedürfnissen der jeweiligen Geschlechter getroffen werden. Frauen und Männer haben somit beide sowohl das Recht als auch die Pflicht an Entscheidungen teilzunehmen, die in der Anwendung alle betreffen, und zwar nicht aus dem Minderheitenrecht heraus, sondern aus der Tatsache, jeweils Teile des Gesamten zu sein.
Daraus wird im Umkehrschluss auch deutlich, warum es keine anderen Quotenregelungen im Allgemeinen, d.h. wo Angelegenheiten von Minderheiten unberührt bleiben, geben kann.
Dies gesagt und erkannt, kann meiner Meinung nach, nur die „weiche“ Quote eine Existenzberechtigung haben. Die „weiche“ Quote zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass alle Selbstbestimmungsrechte gewahrt bleiben und gleichzeitig beide Geschlechter berechtigt sind, wenn sie es denn wünschen, an Entscheidungen teilzunehmen. Keine Ausformung der beiden Quoten regelt jedoch das Veto oder die Balance zwischen den Geschlechtern bei den zu treffenden Entscheidungen. Das müssen die Geschlechter schon selbst unter einander ausmachen.
Ironie des Schicksals bleibt, dass ausgerechnet keine Feministin mir den Sinn oder Unsinn der Quote klar machen konnte, sondern eine Frau, die in Opposition wegen eines vermeintlichen Unrechts mich dazu gebracht hat, darüber eingehender nachzudenken. Hoffen wir nur, dass möglichst viele über den Sinn oder Unsinn der Gleichberechtigung nachdenken.
Schlagworte: Feminismus, Feministinnen, Frauen, Frauenquote, GG, Gleichstellung, Grundgesetz, Minderheiten, Minderheitenrechte, Quote


Sa, 06.02.2010
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